Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsrichtlinie

Die Firma Martinez Suard SL hat sich verpflichtet, ihre Webseite gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors oder von europäisch finanzierten Entwicklungen zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Webseite https://indiamallorca.com, ausgenommen eingebettete Inhalte von anderen Domains.


Erfüllungsstatus

Diese Webseite entspricht teilweise dem RD 1112/2018 aufgrund der folgenden nicht erfüllten Aspekte.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nicht-Konformität:

  • Es können einige Links vorhanden sein, deren Funktion oder Ziel nicht korrekt definiert sind – Anforderung Nummer 9.2.4.4 Zweck der Links gemäß UNE-EN 301549:2020

  • Gelegentliche redaktionelle Fehler auf einzelnen Webseiten sind möglich.

  • Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.

  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Gesetzgebung.

Es könnten PDF- oder andere Office-Dokumente veröffentlicht sein, die vor dem 20. September 2018 erstellt wurden und nicht vollständig alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Es kann Inhalte Dritter geben, die nicht von dieser Einheit entwickelt oder kontrolliert werden, wie beispielsweise Office-Dokumente verschiedener Institutionen, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden müssen.


Bemerkungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen [Artikel 10.2.a) des RD 1112/2018] machen, wie zum Beispiel:

  • Meldung möglicher Verstöße gegen diese Webseite.

  • Übermittlung weiterer Zugangsprobleme zu Inhalten.

  • Allgemeine Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Webseite über folgendes Kontaktformular: https://indiamallorca.com oder telefonisch unter (+34) 971 65 30 77 von Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr.

Sie können Folgendes einreichen:

  • Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.

  • Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:

    • Inhalten, die vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Absatz 4 ausgenommen sind.

    • Inhalten, die von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

In der Anfrage nach barrierefreien Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Bitte klar dargestellt werden, um nachzuweisen, dass es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.